Gesetzliche Grenze für Abmahngebühren

“Befreiphones” und Google-Browser dominieren aktuell die Welt der Blogs. Jeder versucht, seinen Teil vom Traffic-Kuchen abzugreifen. Und die wirklich wichtigen Dinge gehen einfach unter.
Oder wußtest Du schon, daß am 01. September ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die marodierenden Heerschaaren der Abmahn-Anwälte geschlagen wurde? Nicht?

Im Rahmen der   Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtline hat der Deutsche Bundestag nämlich u.a. beschlossen, dass die Abmahngebühren für Urheberrechtsverletzungen in unerheblichem Rahmen durch Privatpersonen nicht mehr als 100€ betragen dürfen.
Details finden sich auf der Internetpräsenz des Bundesjustizministeriums.

Natürlich bedeutet das keine komplette Entwarnung für uns Schreiberlinge. Zumindest nicht für diejenigen, die in irgendeiner Form Werbeeinnahmen erzielen. Denn diese werden von den Gerichten immer wieder gern als Indiz für eine kommerzielle/geschäftliche Nutzung gesehen… selbst, wenn grad mal die Hostingkosten reinkommen.

Trotzdem: Ein Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn schon fast keiner mehr dran geglaubt hat.

12. September 2008 von Neri
Kategorien: BlaBla | 1 Kommentar

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  1. Pingback: Basic Thinking Blog | 100 Euro: Limit für Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen

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