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Keine Kommentarbenachrichtigungen mehr

Das Upload-BlogMagazin wurde abgemahnt – wegen Einsatz des Plugins “Subscribe to comments”. Den meisten Wordpress-Bloggern sicherlich ein Begriff, für die reinen Leser aber nochmal  zum Verständnis: Das ist die Funktion, die Euch eine Info-Mail schickt, wenn zu einem Beitrag, den Ihr kommentiert habt, ein weiteres Kommentar geschrieben wird. Und da genau diese Funktion theoretisch mißbraucht werden könnte, hält sie der deutschen Rechtssprechung nicht wirklich stand.
Vorbei die Zeiten der bequemen Kommentarbenachrichtigungen per eMail. Zumindest in Bürokratien. Aber sowas kann eigentlich auch nur hierzulande passieren. Wir reglementieren uns hier kaputt. Uns könnte ja der Himmel auf den Kopf fallen!
Anderswo würde man solcherlei Unsinn wegen Unverhältnismäßigkeit unterbinden. In unserer Republik hingegen muß alles ein bißchen komplizierter gemacht werden, damit wir  dem Fortschritt auch ja immer schön selbst im Wege stehen.

Ich werde in den von mir administrierten Blogs also  mein absolutes Lieblings-Plugin “Subscribe to comments” bis auf Weiteres deaktivieren, wenngleich ich es im Bezug auf das System Weblog als die innovativste Bereicherung überhaupt sehe. In der Konsequenz müsst Ihr halt immer mal wieder direkt hier vorbeisurfen, wenn Ihr daran interessiert seid, ob es zu einem Beitrag neue Kommentare oder Antworten auf Euren Beitrag gibt.
Zugegeben: Absolut unnötiger Mehraufwand, den ich mir selbst ehrlich gesagt woanders auch nur in besonderen Fällen mache. Leider Gottes bin ich aber nur mit einem extrem schmalen Budget ausgestattet, welches nur begrenzt Ressourcen für die unfreiwillige Auffüllung der Konten habgieriger Advokaten hergibt. Und als werdender Vater habe ich so einige Ideen, wie ich Geld gewinnbringender einsetzen könnte…

Desweiteren habe ich mich just entschlossen, auch die Werbung von BOOYABOO.DE zu entfernen, um nicht irgendwann wegen vermeintlich gewerbsmäßigen Bloggens juristisch vergewaltigt zu werden. Genau so wird nämlich in  vielerlei Abmahnfällen schon ein einziges Adsense-Banner ausgelegt.
Mal abgesehen davon, dass dieser Umstand mir in Anbetracht eh marginaler Einkünfte hieraus nicht wirklich weh tut, hat diese Entscheidung auch eine positive Konsequenz. So ist es einem nämlich als rein privater Blogger möglich, einige andere schicke Funktionserweiterungen für das Blog-System Wordpress zu nutzen, für die man andernfalls Lizenzgebühren zahlen müsste. Und eben dieser werde ich mich dann zukünftig vermehrt bedienen.

Nichtsdestotrotz: Es bleibt  zu hoffen, dass  Justitia irgendwann das rein wirtschaftliche Interesse der meisten Abmahnanwälte erkennt… und  sie mit sofortiger Entziehung der Zulassung und lebenslangem  ALGII bestraft.

KategorienAdministratives Tags:
  1. 17. Oktober 2008, 10:05 | #1

    :roll:

  2. BAMBAMBuschel
    17. Oktober 2008, 11:17 | #2

    Das ja voll nagisch hier!

  3. 17. Oktober 2008, 12:21 | #3

    @Agichan: Könnten Sie Ihren ausführlichen Kommentar nochmal detailliert erläutern bitte? ;)

    @bamBamBuscheL: Seit wann so prüde? :twisted:

  4. 17. Oktober 2008, 14:37 | #4

    Hm. Keine Werbung. Da denke ich auch oft drüber nach.
    Vielleicht sollte man einfach nur einen Paypal-Button in die Sidebar machen, wo begeisterte Leser etwas spenden können?
    Hast Du denn Deine Werbung bei der Steuer angegeben? Ich werde das wohl jetzt mal erwähnen müssen und meinen Steuerberater fragen, wie ich das angeben soll.
    Sind ja wirklich nicht üppig, die Einnahmen.
    Aber man weiß ja nie…!
    Jedenfalls sieht es schicker aus ohne die Werbung.
    Wegen des Kommentar-Plugins: Das wundert mich!! Eigentlich war ja die Rede davon, daß Wordpress 2.7 das standartmäßig mit eingebaut haben soll!!! Da bin ich ja mal gespannt…!

  5. 17. Oktober 2008, 18:16 | #5

    Nun, was die Werbung angeht, so sollten schon die Einnahmen daraus bei der jährlichen Lohnsteuererklärung angegeben werden, da sie für privatpersonen als Einkommen zählen – soweit ist das richtig. Allerding können dann auch die Webhosting-Kosten darin geltend gemacht werden, was einem wenigstens die 19 % “Mehrwertsteuer” zurück bringt – das wäre ein gutes Recht des Steuerpflichtigen, denn ohne des Webhostings keine Werbeeinnahmen aus einer Internetseite. Allerdings würden auch Einnahmen aus Spenden als Einkommen zählen! Von daher… Aber abgesehen davon: 1. Wo kein Kläger, da auch kein Richter. 2. Die Einnahmen vieler Blogger sind so gering, dass es sich nicht einmal lohnt, einen Verwaltungsvorgang ins Rollen zu bringen. Oder man besorgt sich einen Gewerbeschein, dann umgeht man die Lohnsteuererklärung und reicht es monatlich mit der Umsatzsteuervoranmeldung ein. Das kann eine Menge Vorteile mitsich führen. Und was die Lizenzgebühren einiger Plugins angeht, so denke ich, haben es die Programmierer schon verdient, oder?

    Was das besagte Plugin angeht, so finde ich es auch mal löblich, dass es jemanden aufgefallen ist und es anmahnt. Es ist ein gewisser Schaden, der dabei entsteht für den unfreiwilligen Empfänger. Denn man angenommen, jemand wurde unfreiwillig als Empfänger eingetragen und der Beitrag läuft sehr gut mir reger Kommentarbeteiligung. Nehmen wir weiter an, der unfreiwillige Empfänger schaut 2 Wochen nicht in sein Postfach und wenn er hinein schaut, “Game over”. Da er dieses Abo nicht bestellt hatte, kann er es auch schnell als Spam beklagen, egal ob Werbung enthalten ist oder nicht. Von daher… Solte es in WP 2.7 wirklich fester Bestandteil sein, so wird sich das WP-Deutschland-Team darum bemühen, dass dieser Bug entfernt wird. Davon mal abgesehen, wenn man die Kommentatoren zu einer vorherigen Anmeldung bewegt und erst dann kommentieren können, umgeht man auch erstmal dieses Problem – wennglaich die Anzahl der Kommentatoren schrumpfen könnte.

    So. Phu. :cool:

  6. 17. Oktober 2008, 18:57 | #6

    @Chikatze: Mal sehen, wie sich das alles in Zukunft entwickelt. Ich bleib trotzdem sportlich ;)

    @Frank: Ich fasse mich mal kurz… was ist denn mit der Verhältnismäßigkeit? In jeder Kommentarbenachrichtigung ist ein Link zum Abmelden des betreffenden Abonnements enthalten. Zwei Klicks und der Ärger ist Geschichte. Durch ein Verbot leidet aber eine ganze Netzkultur. Und was eine Zwangsregistrierung zwecks Kommentierens angeht: Dann bleiben Blogger wohl endgültig unter sich und die Kommentarzahlen würden vermutlich allerorts rapide einbrechen.
    Darüberhinaus ist ein anderer Gedanke nicht abwegig, nämlich, dass Verursacher und Kläger eines Mißbrauchs des genannten Plugins u.U. sogar dieselbe Person sein könnten und sich ne goldene Nase verdient. Denn mal ehrlich: Es gibt sicherlich wesentlich effektivere Wege, jemandem Spam zu bescheren, als seie eMail-Adresse in einem Blog zu hinterlassen – selbst, wenn es ein gut besuchtes und kommentiertes ist.
    “Löblich”, dass es jemandem aufgefallen ist – ok. Aber bitte nicht, das es kostenpflichtig abgemahnt wurde!

  7. 17. Oktober 2008, 22:25 | #7

    [...] Daher habe ich mich dazu entschieden, diese Funktion bei mir auch zu deaktivieren, bevor [...]

  8. 17. Oktober 2008, 23:16 | #8

    @Neri: Ich konnte nirgendwo lesen, das es sich um eine kostenpflichtige Abmahnung handelte. Es ist stehts nur die Rede gewesen von einer Abmahnung – also ein Stück Papier, welches besagt, dass derjenige gegen irgendwelches geltende Recht handelt bzw. anderen die Möglichkeit dazu gibt und derjenige es einstellen oder abändern soll. Darüber sollte jeder froh sein, das es passiert ist, bevor wirklich Schaden entstehen könnte. Hier wird immer nur die (straf-)rechtliche Seite gesehen, aber das es eine Quallitätsverbesserung für besagtes Plugin sein wird, sieht niemand so recht. Klar ist es doof von einem Anwalt/Kläger solche Post zu erhalten, aber bitte, was will derjenige. Die Werbeeinnahmen von einem Monat? Es ist einfach seitens des Plugins eine ‘Sicherheitslücke’ um evt. Schaden bei anderen abzuwenden, nicht mehr und nicht weniger, egal, wem es aufgefallen ist.
    Ich meine, du fragst hier nach den O’s in BOOYABOO um Spamer das kommentieren zu erschweren, eine Sicherheitsabfrage. Warum soll es diese nicht auch für die eMail-Adresse geben?
    Ansonsten sie es als Luxus an, benachrichtigt zu werden bei neuen Kommentaren. Mit zwei einfachen kleinen Code-Zeilen wird das Kästchen nur angezeigt, wenn ein Besucher sich registriert hat. Das ist denek ich kein Aufwand und schreiben kann dennoch jeder.

  9. 18. Oktober 2008, 00:00 | #9

    @Frank: Bei einer schriftlichen Abmahnung werden mindestens die Kosten für den abmahnenden Anwalt fällig, welche dieser (kurioserweise) selbst festlegen darf. Das ist zumindest der Normalfall. Ich denke, wenn dem nicht so gewesen wäre, dann hätte Herr Tißler den Vorfall sicherlich auch nicht unbedingt publik gemacht – schon um Nachahmungen zu vermeiden.
    Ich durfte schon drei solcher Abmahn-Schreiben selbst mal begutachten – gottlob nicht an mich adressiert. Und bis so ein Vorgang abgeschlossen ist, tut man idR gut daran, zu Details stillschweigen zu bewahren. Man glaubt garnicht, wie schnell aus ein paar Hundert plötzlich ein paar Tausend Euro fälliger Gebühren werden, wenn man es auf Dich abgesehen hat… das durfte jemand, der mir sehr nahe steht am eigenen Leib erfahren.

    Das eigentliche Wordpress-Team wird sich dieses Problems IMO aber nicht so schnell annehmen – da es sich beim “Hersteller” Automattic um ein amerikanisches Unternehmen handelt. Das es immer zeitnah eine deutsche Version gibt, ist lediglich dem OpenSource-Gedanken und nicht zuletzt einer sehr aktiven deutschen Community geschuldet. Und diese wird es letztlich auch sein, die einen hoffentlich adäquaten Ersatz für das Plugin schaffen wird.

    Und die O-Anzahl-Abfrage hier schützt lediglich vor automatisiertem Spamming oder vor strunzdummen Spammern – nicht aber vor biologischen Lebensformen im Allgemeinen ;)

  10. 20. Oktober 2008, 01:46 | #10

    Gings in der Abmahnung um gewerbliche Blogger (also mit Gewinnerzielungsabsicht) oder um Privatblogger?

  11. 20. Oktober 2008, 17:40 | #11

    @Papa B: Die Frage kann ich Dir leider nicht beantworten, da der abgemahnte Blogger nachvollziehbarerweise keine genauen Angaben veröffentlicht hat. Da man aber das mögliche “Spammen” so oder so strafbar ist, spielt das IMO eigentlich keine Rolle – höchstens bei der Bemessung der Strafe, würde ich meinen…

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